Allgemeine Geschäftsbedingungen der SYNAXON Projekt- und Handels GmbH für den Warenverkauf an Unternehmer und Projektgeschäfte
Stand 10/2024
§ 1 Geltung der Bedingungen
§ 1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der SYNAXON Projekt und Handels GmbH, Falkenstraße 31, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, gegenüber Unternehmern. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 1.2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
§ 2.1. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.
§ 2.2. Unsere sämtlichen Angebote sind freibleibend. Produktbeschreibungen und Abbildungen sind unverbindlich. Die Angaben werden insbesondere nicht zugesichert und enthalten keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne von § 443 BGB.
§ 2.3. Unsere Angebote sowie die Annahme bzw. Bestätigung von Bestellungen oder Aufträgen des Kunden erfolgen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ausreichender Selbstbelieferung. Bei nicht rechtzeitiger oder nicht ausreichender Selbstbelieferung sind wir – unter Ausschluss von Regress oder Schadensersatzansprüchen des Kunden – von unserer Lieferpflicht befreit, wenn wir die ausbleibende oder verzögerte Selbstbelieferung durch unseren Vorlieferanten nicht zu vertreten haben.
§ 2.4. Bestellt der Kunde die Ware über das EGIS, wird der Zugang der Bestellung im EGIS bestätigt; bestellt er die Ware über eine andere Plattform oder per E-Mail, wird der Zugang der Bestellung durch den Versand einer Eingangsbestätigung bestätigt. Die Zugangs- bzw. Eingangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Sie dient lediglich der Benachrichtigung des Kunden über den tatsächlichen Zugang seiner Bestellung. Ein Vertragsabschluss erfolgt erst, wenn wir die Bestellung des Kunden durch eine Annahmeerklärung oder durch Auslieferung der Ware annehmen.
§ 2.5. Bei Kunden, die an der SYNAXON Zentralregulierung teilnehmen, bedarf jede Bestellung über TEUR 25 einer gesonderten Prüfung und Freigabe durch die BFS finance GmbH. Wird die Freigabe nicht erteilt, sind wir berechtigt, die Lieferung der Ware an den Kunden nur gegen Vorkasse zu tätigen. Der Kunde wird hiervon schnellstmöglich in Kenntnis gesetzt.
§ 2.6. Mitarbeiter der SYNAXON Projekt und Handels GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
§ 3 Preise
§ 3.1. Die Angebote der SYNAXON Projekt und Handels GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
§ 3.2. Mit Aktualisierung der Einkaufs-Plattformen werden alle vorherigen Preise und sonstigen Angaben über Waren ungültig.
§ 3.3. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transport, Versand, Frachtversicherung, ggf. Bar-Nachnahme sowie zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Lieferungen erfolgen ohne Mindestbestellwert und ohne Mindermengenzuschlag. Für kooperierte Partner werden für Bestellungen unter EUR 250,00 netto Bestellwert und für nicht kooperierte Partner für Bestellungen unter EUR 500,00 jeweils EUR 5,90 Frachtkostenpauschale pro Paket berechnet, ab einem darüberliegenden Bestellwert erfolgt die Lieferung für Pakete bis 31 kg frachtfrei. Sperrgut-, Speditions- und Palettenware sind von dieser Regelung ausgenommen und werden individuell berechnet.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
§ 4.1. Angaben über Lieferfristen und Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn die SYNAXON Projekt und Handels GmbH diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich gekennzeichnet hat.
§ 4.2. Soweit der Kunde per Vorkasse zahlt, wird die Ware erst nach Geldeingang auf unserem Konto an den Kunden versandt. Es erfolgt keine Reservierung der Ware. Der Kunde wird daher gebeten, dies bei seiner Bestellung zu berücksichtigen und die vereinbarte Vorkasse rechtzeitig zur Anweisung zu bringen. Soweit der Kunde Vorkasse wählt und der zu zahlende Geldbetrag nicht binnen 5 Werktagen auf unserem Konto gutgeschrieben ist, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 4.3. Sofern wir am Vertrag festhalten, gelten die ursprünglich genannten Lieferfristen nicht mehr. An ihre Stelle treten die zum Zeitpunkt des Geldeingangs für das Produkt ausgewiesenen Lieferfristen der SYNAXON Projekt und Handels GmbH. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände, Ausfall von Produktionsanlagen, Streik und Aussperrung, Mangel an Material, behördliche Eingriffe (auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten), verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese Umstände gehindert werden, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit. Alternativ sind wir berechtigt, vom Vertrag, soweit noch nicht erfüllt, ganz oder teilweise zurückzutreten.
§ 4.4. Verlängert sich die Lieferzeit gemäß Ziffer 3 oder wird die SYNAXON Projekt und Handels GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten, sofern der Kunde unverzüglich benachrichtigt wurde.
§ 4.5. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben und wir uns in Verzug befinden, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,25% für jede vollendete Woche des Verzuges. Insgesamt jedoch höchstens von 5% des Netto-Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit der SYNAXON Projekt und Handels GmbH.
§ 4.6. Sollten nicht alle bestellten Produkte vorrätig sein, sind wir zu Teillieferungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Die Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, mit dem der Kunde selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug ist.
§ 4.7. Soweit das Datum unserer Lieferung oder Leistung auf unserer Rechnung nicht gesondert vermerkt ist, entspricht es dem Rechnungsdatum.
§ 5 Rüge- und Untersuchungspflicht nach § 377 HGB
§ 5.1. Der Kunde ist unmittelbar nach Erhalt der Ware zur sofortigen Prüfung von Ware, Liefer- und Rechnungsdokumenten verpflichtet. Hierzu gehört zumindest eine sofortige Sichtkontrolle der Ware bei Anlieferung. Offene Mängel, wie z.B. sichtbare Beschädigungen an Ware oder Verpackung, Falschlieferungen und Mengenfehler, sind sofort gegenüber dem Frachtführer anzuzeigen und mittels Schadenanzeige zusammen mit dem Frachtführer aufzunehmen. Der festgestellte Mangel ist innerhalb von 5 Werktagen ab Warenlieferung gegenüber der SYNAXON Projekt und Handels GmbH per E-Mail oder telefonisch anzuzeigen. Das Recht der Annahmeverweigerung steht dem Kunden frei. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Annahme der Ware “unter Vorbehalt” hinsichtlich späterer Reklamationen in Bezug auf offene Transportschäden oder Vollständigkeit, bei äußerlich beschädigten Sendungen, rechtlich ohne Belang ist.
§ 5.2. Im Übrigen erfordert eine ordnungsgemäße Untersuchung, dass der Kunde mindestens stichprobenweise, repräsentativ, eine Qualitätskontrolle vornimmt und hierzu in angemessenem Umfang auch die Verpackung öffnen muss. Ist die Ware aus transporttechnischen Gründen mit sichtundurchlässiger Folie eingepackt, ist diese Folie bei der Warenprüfung im Beisein des Frachtführers zu entfernen. Wenn dieses unterlassen wird und sich später herausstellt, dass die Ware in der Folie beschädigt ist, handelt es sich trotzdem um einen offenen Transportschaden. Besonders bei eingepackten Palettenlieferungen ist erhöhte Prüfungssorgfalt erforderlich. Ein verdeckter Transportschaden liegt dann vor, wenn dieser trotz sorgfältig und ordnungsgemäß erfolgter Sofortuntersuchung erst nach Annahme der Sendung erkannt werden kann. Der Kunde muss diesen Schaden unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Werktagen nach Übernahme der Ware, der SYNAXON Projekt und Handels GmbH melden. Eine Schadenregulierung seitens des Paketdienstleisters wird über die SYNAXON Projekt und Handels GmbH geprüft.
§ 5.3. Verstößt der Kunde gegen die vorstehenden Pflichten, so gilt die Ware mitsamt der Mängel als genehmigt (§ 377 Abs. 2 HGB). Der Kunde kann wegen der Abweichung keine Rechte mehr geltend machen. Die Ware gilt als ordnungsgemäße Vertragserfüllung. Spätere Mängelgewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen; der Kaufpreis ist ungemindert zu zahlen. Für den Zeitpunkt der Entdeckung und die ordnungsgemäße Untersuchung trägt der Kunde die Beweispflicht.
§ 5.4. Bei versehentlich durch die SYNAXON Projekt und Handels GmbH ohne Bestellung des Kunden gelieferter Ware verpflichtet sich der Kunde, spätestens innerhalb von 5 Werktagen eine solche Fehllieferung schriftlich gegenüber der SYNAXON Projekt und Handels GmbH anzuzeigen und die Waren zur Rückholung durch einen von der SYNAXON Projekt und Handels GmbH zu beauftragenden Spediteur oder Transporteur bereit zu halten. Sollte eine solche schriftliche Anzeige einer Fehllieferung nicht oder nicht fristgerecht erfolgen, gilt die Lieferung als genehmigt, so dass der Kunde verpflichtet ist, den üblichen und angemessenen Kaufpreis für die Ware an die SYNAXON Projekt und Handels GmbH zu zahlen.
§ 6 Gefahrenübergang
§ 6.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über bzw. dann, wenn die Ware zwecks Versendung das Lager der SYNAXON Projekt und Handels GmbH verlassen hat.
§ 6.2. Verzögert sich der Versand ohne unser Verschulden oder wird er ohne unser Verschulden unmöglich, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die SYNAXON Projekt und Handels GmbH hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
§ 6.3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer von uns zu setzenden Nachfrist die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz zu verlangen.
§ 7 Mängelhaftung / Gewährleistung
§ 7.1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB bestehenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist (s. § 5).
§ 7.2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl entweder durch Mangelbeseitigung, Gutschrift oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache. Im Fall der Mangelbeseitigung werden die erforderlichen Aufwendungen des Kunden nur insoweit ersetzt, als diese nicht dadurch erhöht worden sind, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht worden ist.
§ 7.3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
§ 7.4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Kunden beträgt beim Verkauf neuer Sachen ein Jahr ab Gefahrübergang; beim Verkauf gebrauchter Sachen ist eine Haftung für Sachmängel ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferantenregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt hiervon unberührt.
§ 7.5. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Verkauft der Kunde die von uns gelieferten Artikel an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen bzw. vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen. Unsere Haftung im Rahmen des Lieferantenregresses bleibt davon unberührt.
§ 8 Gesamthaftung
§ 8.1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind über die Gewährleistungsrechte hinausgehende Ansprüche des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
§ 8.2. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder sich unsere Ersatzpflicht aus dem Produkthaftungsgesetz ergibt. Sie gilt auch nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 8.3. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn Pflichten verletzt werden, die für die Erfüllung und Erreichung des Vertragszwecks wesentlich sind (Kardinalpflichten). Soweit eine Haftung dem Grunde nach besteht, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 8.4. Sofern unsere vertragliche Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8.5. Der Kunde wird auf das Erfordernis einer regelmäßigen und ordnungsgemäßen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt der Kunde grob fahrlässig, wenn er diese Sicherung unterlässt. Die SYNAXON Projekt und Handels GmbH übernimmt keine Haftung für verlorengegangene Datenbestände und daraus resultierende Folgeschäden. Bei zu reparierenden Geräten werden Kosten einer Datensicherung oder Neuinstallation von Software oder der Geräte selbst von der SYNAXON Projekt und Handels GmbH nicht übernommen.
§ 9 Besondere Bedingungen für SYNAXON Partner und (sonstige) IT-Systemhäuser
§ 9.1. Kooperierten SYNAXON-PARTNERN gewähren wir ein 30-tägiges Rückgaberecht ab Lieferdatum. Sonstige IT-Systemhäuser / Kunden erhalten ein 14-tägiges Rückgaberecht ab Lieferdatum. Davon ausgenommen sind jeweils gebrauchte Waren, Einzel- oder Ersatzteile, Einzelstücke aus Set-Angeboten und Sonderanfertigungen (CTO / BTO) für den Kunden, sowie Software, Lizenzen, Garantieerweiterungen und CarePacks. Das Rückgaberecht besteht für originalverpackte Ware ohne Verpackungsbeschädigung und ohne Siegelbruch. Bei Öffnungen im Rahmen der kfm. Untersuchungs- und Rügepflicht werden bei der Gutschrift 30% vom Rechnungsbetrag einbehalten. Der Kunde hat die Rückgabe zunächst über das EGIS-RMA-Formular anzumelden. Nach Eingang der Rücksendegenehmigung hat er die Ware innerhalb von 3 Werktagen an uns zurückzusenden, andernfalls verfällt das Rückgaberecht. Nutzt der Kunde das von uns zur Verfügung gestellte Retourenlabel für Pakete bis 31Kg, ist der Rückversand für ihn kostenfrei. Andernfalls hat der Kunde die Kosten für den Rückversand selbst zu tragen. Zur Wahrung der Frist reicht der rechtzeitige Versand der Ware aus. Die Ware wird dem Partner nach Eingang bei uns entsprechend gutgeschrieben. Das vorstehende Rückgaberecht gilt nicht für Projektware und Projektgeschäfte. Es gilt auch nicht für Großhandelskunden.
§ 9.2. Die ersten 14 Kalendertage nach Auslieferung gelten als Auspackgarantie. Will ein Kunde innerhalb dieser Frist Garantieansprüche gegen den Hersteller geltend machen, kann er die Ware an uns zurücksenden und wir übernehmen die Abwicklung mit dem Hersteller. Der Kunde hat die Rückgabe zunächst über das EGIS-RMA-Formular oder per E-Mail anzumelden. Nach Eingang der Rücksendegenehmigung hat er die Ware in OVP innerhalb der angegebenen Frist einzusenden. Die Seriennummer des Artikels muss mit der Seriennummer der OVP übereinstimmen. Der Kunde erhält nach Wareneingang bei uns eine Gutschrift zum ursprünglichen Einkaufspreis. Die Auspackgarantie gilt nicht für Projektware, Projektgeschäfte und nicht für Großhandelskunden. Sie gilt auch nicht für die Abwicklung von DOA-Fällen (Defective on Arrival). Hier gelten die besonderen Bestimmungen gemäß § 11.
§ 10 Garantieabwicklung / Abwicklung der Nacherfüllung
§ 10.1. Vertragspartner für die Erfüllung von Garantieansprüchen ist der Hersteller. Mangelhafte Produkte sind gemäß der vom Hersteller gewährten Garantiebedingungen direkt mit dem jeweiligen Hersteller abzuwickeln. Kontaktdaten des Herstellers werden dem Kunden gerne zur Verfügung gestellt. Sollte der Kunde eine Abwicklung über die SYNAXON Projekt und Handels GmbH bevorzugen, werden wir die RMA abwickeln und die defekte Ware – nach Entscheidung der Lieferkette – austauschen oder zum Einkaufspreis bzw. Zeitwert gutschreiben oder reparieren. Nach dem zweiten erfolglosen Reparaturversuch hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Die defekte Ware hat er dabei auf eigene Kosten an uns zurückzuschicken. Für die Abwicklung von DOA-Fällen gelten die besonderen Bestimmungen in § 11.
§ 10.2. Übernimmt die SYNAXON Projekt und Handels GmbH eine Garantieabwicklung für den Kunden, so hat dieser vor der Einsendung die von ihm oder einem Dritten eingefügten Gegenstände (z.B. Chips oder Karten) aus dem Produkt zu entfernen. Die SYNAXON Projekt und Handels GmbH ist nicht verpflichtet, das Produkt auf den Einbau solcher Gegenstände zu untersuchen. Für den Verlust solcher Gegenstände haftet die SYNAXON Projekt und Handels GmbH nicht, es sei denn, es war bei Rücknahme des Produktes für uns ohne Weiteres erkennbar, dass ein solcher Gegenstand in das Produkt eingefügt worden ist. In diesem Fall wird der Kunde informiert und der Gegenstand für ihn zur Abholung bereitgehalten; der Kunde trägt die dabei entstehenden Kosten.
§ 10.3. Darüber hinaus hat der Kunde, bevor er ein Produkt einsendet, Sicherungskopien der auf dem Produkt befindlichen Systemsoftware, der Anwendungen und aller Daten auf einem separaten Datenträger zu erstellen und alle Passwörter zu deaktivieren. Ebenso obliegt es dem Kunden, nachdem ihm das reparierte Produkt oder das Ersatzprodukt zurückgesandt worden ist, die Software und Daten zu installieren und die Passwörter zu reaktivieren. Die SYNAXON Projekt und Handels GmbH übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Datenbestände und hieraus resultierende Folgeschäden (vgl. § 8 Ziffer 5).
§ 10.4. Durch den Austausch von Einzelteilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen bezüglich der Ansprüche und Rechte wegen Mängeln in Kraft. Dies gilt nicht für die Verjährung der Mängelansprüche für die von der Mängelbeseitigung betroffenen Teile. § 10.5. Die Abwicklung von unberechtigten Einsendungen erfolgt – sofern diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Kunden zurückzuführen sind – vorbehaltlich einer Nachbelastung der uns dadurch entstandenen Aufwendungen. Wir behalten uns in diesen Fällen die Berechnung einer Kostenpauschale in Höhe von EUR 39,00 vor.
§ 11 Besondere Bestimmungen für die Abwicklung von DOA-Fällen
Bietet der Hersteller eines Produktes eine gesonderte DOA-Regelung (Defective on Arrival) an, so gelten für die Abwicklung eines DOA-Falles die nachfolgenden Bestimmungen. Je nach Hersteller muss der Kunde selber den DOA-Fall beim Hersteller anmelden und eine DOA-Nummer anfordern. Anschließend sendet der Kunde das Gerät – für uns kostenfrei – gemäß Herstellerbedingungen mit folgenden Informationen zu uns ein: DOA-Nummer, Seriennummer, Fehlerbeschreibung. Der Kunde
ist für die Einhaltung der jeweils geltenden Fristen verantwortlich. Das bedeutet insbesondere, dass er die DOA rechtzeitig beim Hersteller anmelden und die defekte Ware so rechtzeitig an uns einsenden muss, dass durch die Weiterleitung der Ware von uns an den Hersteller die vom Hersteller gesetzten Fristen eingehalten werden können. Eine etwaige Gutschrift an den Kunden erfolgt nach Wareneingang bei uns mit beiliegender DOA-Genehmigung. Lehnt der Hersteller eine Abwicklung der
DOA-Regelung aus Gründen, die die SYNAXON Projekt und Handels GmbH nicht zu vertreten hat, ab, erfolgt eine Abwicklung der Reklamation im Rahmen der allgemeinen Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
§ 12.1. Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die der SYNAXON Projekt und Handels GmbH aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehen, bleibt die gelieferte Ware Eigentum der SYNAXON Projekt und Handels GmbH.
§ 12.2. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware durch den Kunden erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten.
§ 12.3. Der Kunde tritt ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehende Forderungen bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
§ 12.4. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
§ 12.5. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen angemessenen Teil der Sicherungsrechte freigeben.
§ 13 Zahlungsbedingungen
Lieferungen erfolgen entweder auf Rechnung im Rahmen der Zentralregulierung mit der BFS finance GmbH oder im Rahmen von durch die Atradius Kreditversicherung gezeichneten Limits zum ausgewiesenen Preis. Ist für den Kunden weder eine Zentralregulierung noch ein Limit der Atradius Kreditversicherung eingerichtet und wurde auch ein Limit durch die SYNAXON Projekt und Handels GmbH abgelehnt, kann eine Zahlung per Vorkasse erfolgen, alternativ per Nachnahme (zzgl. Nachnahmegebühr).
§ 14 Abtretungsverbot
Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
§ 15 Zurückbehaltungsrechte, Aufrechnung
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 16 Verwendung der Produkte
Die Produkte sind für die übliche kommerzielle Verwendung gemäß den Betriebsanweisungen und nicht für eine Verwendung in kritischen Sicherheitssystemen, Kernkraftwerken, militärischen Einrichtungen oder medizinischen Geräten mit lebenserhaltender Funktion oder zur Herstellung von Waffen vorgesehen. Für eine Verwendung in diesen Bereichen wird keine Haftung übernommen.
§ 17 Gewerbliche Schutzrechte
§ 17.1. Sämtliche für die Produkte bestehenden gewerblichen Schutzrechte sind und bleiben Eigentum der Lieferanten bzw. Hersteller. Jede Benutzung erfordert die Erlaubnis durch den entsprechenden Rechteinhaber.
§ 17.2. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem gewerblichen Kunden allein zum einmaligen Wiederverkauf und dem Endkunden zur alleinigen Nutzung überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren noch verändern noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Die Software wird gemäß den Lizenzverträgen der Lieferanten bzw. Hersteller geliefert, deren Einhaltung der Kunde bereits an dieser Stelle zusichert.
§ 17.3. Die SYNAXON Projekt und Handels GmbH übernimmt keine Haftung für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte, wenn die Produkte aus dem von der SYNAXON Projekt und Handels GmbH vorgesehenen Verkaufsland in ein anderes Land exportiert werden, da nicht gewährleistet werden kann, dass alle Rechte dort geschützt sind.
§ 18 Geheimhaltung
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen von der SYNAXON Projekt und Handels GmbH zugänglich werdenden Informationen, die auf Grund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der SYNAXON Projekt und Handels GmbH erkennbar sind und für den Warenverkauf an Unternehmer und Projektgeschäfte vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie – soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist – weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in sonstiger Weise zu verwerten.
§ 19 Datenschutz
Die Verarbeitung der im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung über den Kunden erhaltenen Daten erfolgt nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
§ 20 Export
Die Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland unterliegt den deutschen, den EU und den US-amerikanischen Ausfuhrbestimmungen. Der Kunde hat für das Einholen der Ausfuhrgenehmigungen beim Bundesausfuhramt Eschborn selbst zu sorgen. Er ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.
§ 21 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, unwirksame Klauseln
§ 21.1. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der SYNAXON Projekt und Handels GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 21.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er seinen Sitz im Ausland, ist der Sitz der SYNAXON Projekt und Handels GmbH Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnisunmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
§ 21.3. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
§ 22 Besondere Bedingungen für Projektgeschäfte
Für Projektgeschäfte gelten ergänzend die nachfolgenden besonderen Bedingungen. Im Fall von Widersprüchen gehen die Besonderen Bedingungen den Allgemeinen Bedingungen vor.
§ 22.1 Sonder-/Projektkonditionen, Herstellerbedingungen
§ 22.1.1. Werden dem Kunden bei der Durchführung von Projektgeschäften Sonder- oder Projektkonditionen eingeräumt, stehen diese unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den Hersteller.
§ 22.1.2. Dem Kunden ist bekannt, dass der Bestand gewährter Sonder- bzw. Projektkonditionen von der Einhaltung der Herstellerbedingungen abhängt. Der Kunde verpflichtet sich daher gegenüber der SYNAXON Projekt und Handels GmbH, die jeweiligen Herstellerbedingungen einzuhalten und der SYNAXON Projekt und Handels GmbH auf Anforderung innerhalb von zehn Tagen eine Kopie der Abliefernachweise und Rechnungen an den Endkunden zur Verfügung zu stellen.
§ 22.1.3. Verstößt der Kunde gegen die Herstellerbedingungen, ist die SYNAXON Projekt und Handels GmbH unbeschadet der Geltendmachung weiterer Ansprüche berechtigt, dem Kunden die Differenz zwischen den gewährten Sonderkonditionen und dem regulären Einkaufspreis in Rechnung zu stellen.
§ 22.2 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der SYNAXON Projekt und Handels GmbH sämtliche relevanten Informationen zugänglich gemacht werden, die für die Angebotserstellung erforderlich sind oder von der SYNAXON Projekt und Handels GmbH als erforderlich angesehen werden.
§ 22.3 Angebote
Angebote werden ausschließlich auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen erbracht. Auf deren Grundlage wird insbesondere auch die Zusammensetzung der Hard- und Softwarekomponenten für den Einsatz der IT-Lösung vorgenommen. Die SYNAXON Projekt und Handels GmbH führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und unter Beachtung allgemeiner fachlicher Grundsätze sowie technischer Regeln durch. Eine rechtlich verbindliche Zusicherung bestimmter
Eigenschaften kann aus den Angaben und Angeboten der SYNAXON Projekt und Handels GmbH jedoch nicht abgeleitet werden. Die Angaben und Angebote stellen deshalb keine Garantie oder Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder Zusicherung der Eignung des Produkts für bestimmte Zwecke dar.
§ 22.4 Rückgaberecht, Auspackgarantie
Das in § 9.1 der Allgemeinen Bedingungen geregelte Rückgaberecht und die in § 9.2 der Allgemeinen Bedingungen geregelte Auspackgarantie gelten nicht für Projektgeschäfte.
§ 23 Besondere Bedingungen für zeitlich begrenzte Software-Produkte
Für den Bezug von zeitlich begrenzten Software-Produkten (z.B. Jahreslizenz einer Subskriptions-Software) oder anderen zeitlich begrenzten digitalen Produkten – im Folgenden “Software-Produkte” genannt- gelten ergänzend die nachfolgenden besonderen Bedingungen. Im Fall von Widersprüchen gehen die Besonderen Bedingungen den Allgemeinen Bedingungen vor.
§ 23.1 Leistung der SYNAXON Projekt und Handels GmbH
Soweit für einzelne Software-Produkte nicht gesondert schriftlich anders vereinbart, ist die Leistung der SYNAXON Projekt und Handels GmbH die einmalige Verschaffung des Vertriebsrechts für eine zeitlich begrenzte Lizenz des Software-Produktes.
§ 23.2 Gültige Lizenzbestimmungen und Laufzeit
Von der SYNAXON Projekt und Handels GmbH bereitgestellte Software-Produkte unterliegen den Lizenzbestimmungen der Lieferanten und Hersteller. Die Einhaltung dieser Bestimmungen sichert der Kunde ausdrücklich zu.
Das Nutzungsrecht an den Software-Produkten ist auf die Laufzeit der Lizenz beschränkt. Der Endkunde wird vom Kunden auf diese zeitliche Beschränkung explizit hingewiesen.
§ 23.3 Haftungsausschluss
Entsprechend der Rechtslage zur Haftung für Software-Produkte mit zeitlich unbefristetem Nutzungsrecht haftet die SYNAXON Projekt und Handels GmbH auch beim Vertrieb von Software-Produkten mit zeitlich beschränktem Nutzungsrecht nicht für Schäden, die vom Hersteller oder dessen Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht werden.
Für eigenes Verschulden haftet die SYNAXON Projekt und Handels GmbH nach Maßgabe der Regelungen gemäß § 8 dieser AGB. Eine Haftung auf Schadensersatz ohne Verschulden der SYNAXON Projekt und Handels GmbH für anfängliche Mängel ist danach ausgeschlossen.
§ 23.4 Mängelhaftung
Soweit für einzelne Software-Produkte nicht gesondert schriftlich anders vereinbart, erhält der Kunde für die Laufzeit der Lizenz im Falle von unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Mängeln an der Software das Recht zur Minderung, sofern (i) der Mangel nicht unerheblich ist, (ii) der Mangel unverzüglich angezeigt wird und (iii) eine angemessene Frist zur Fehlerbehebung erfolglos verstrichen ist.
§ 23.5 Rückgaberecht, Auspackgarantie
Das in § 9.1 der Allgemeinen Bedingungen geregelte Rückgaberecht und die in § 9.2 der Allgemeinen Bedingungen geregelte Auspackgarantie gelten nicht für Software-Produkte.
§ 23.6 Bestellung
Die Bestellung der Software-Produkte kann über EGIS, den SYNAXON Shop, weitere von der SYNAXON Projekt und Handels GmbH bereitgestellte Portalen oder direkt in Herstellerportalen erfolgen. Abweichend zu den Regelungen in § 2.3 dieser AGB löst die Bestellung von Software-Produkten eine sofortige Lieferung aus. Die schriftliche Auftragsbestätigung wird in diesem Fall durch die Rechnung ersetzt.
§ 23.7 Zahlungsbedingungen
Zahlungen erfolgen per SEPA-Lastschriftverfahren. Der Kunde verpflichtet sich, der SYNAXON Projekt und Handels GmbH ein gültiges und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat zur Verfügung zu stellen.
Die Aktivierung einer Bestellung erfolgt nur bei Vorliegen eines gültigen SEPA-Lastschriftmandats. Bei Kunden, die am SYNAXON Zentralregulierungsverfahren teilnehmen, werden die Entgelte über den Zentralregulierer eingezogen.
§ 23.8 Bundle-Produkte
Bestellt der Kunde zusammen mit einem Software-Produkt einen Service aus dem SYNAXON Managed Service Portfolio (Bundle-Produkt), gelten für das Bundle-Produkt zusätzlich zu den vorliegenden AGB die AGB für SYNAXON Services (https://www.synaxon.com/de/rechtliches) und die Bestellung gilt als Leistungsbuchung im Sinne der AGB für SYNAXON Services.